Der Transport eines Faltrades ist unterschiedlich geregelt. Zusammengeklappte Falträder können in der Regel kostenlos als Handgepäck mitfahren, wenn Verpackungsvorschriften eingehalten wurden und das Rad problemlos unter dem Sitz oder in der Handgepäckaufbewahrung über dem Sitz sicher verstaut werden kann. Man muss die Größe des gefalteten Rades ausmessen.
Passt die Größe nicht, sind auch hier Gebühren zu entrichten und das Gefährt an den dafür vorgesehenen Stellen abzustellen. Nicht überall gelten Vorschriften, dass ein Rad verpackt werden muss. Ein Faltrad kann auch in eine Packtasche gesteckt werden. Bei der Vorbereitung für einen Transport ist man auf jeden Fall mit einer guten Verpackung für weitere Strecken auf der sicheren Seite. Das gilt auch für Falträder, die von der Größe her nicht als Handgepäck verstaut werden können.
Was ist gegebenenfalls zu beachten:
- Lenker längs stellen, Pedale abschrauben
- zur Sicherung Verwendung von Folien von der Wickelstation
- Verwendung einer Plane
- Rahmen mit Heizungsisolierung schützen, Lenker, Sattel mit Luftpolsterfolie umwickeln, Laufräder mit Pappe schützen, Laufwerk demontieren bzw. mit Luftpolsterfolie schützen, festbinden mit Kabelbinder
- Schaltwerk demontieren und mit Kabelbinder befestigen, notfalls Luft aus den Rädern lassen, wenn so gefordert,
- Pedale abschrauben, im Handgepäck mitnehmen, Sattel mit Handtuch, Plastetüte und Klebeband umwickeln, Lenker um 90 Grad drehen, bei Falträdern die geklappten Teile fixieren, usw.
Was gilt für den Transport im Nahverkehr?
In den Verkehrsverbünden ist die Mitnahme von Rädern unterschiedlich geregelt. Prinzipiell gilt für die unentgeltliche Mitnahme, dass die Falträder unter den Sitz oder auf dem Gepäckträger sicher verstaut werden müssen. Der Fahrradinhaber muss sich vorher genau erkundigen.
Schleswig-Holstein / Hamburg: Fahrradtageskarte für eine Strecke kostet 4,20 Euro. Fahrradtageskarte für mehrere Strecken kostet 5,20 Euro. Mit Schleswig-Holstein-Ticket ab 9 Uhr bis Betriebsschluss kostet die Fahrradtageskarte 5 Euro.
In Mecklenburg / Vorpommern benötigt man eine Fahrkarte für 5,50 Euro pro Rad und Tag. In Berlin und Brandenburg können Räder mitgenommen werden, wenn die Züge nicht zu voll sind. Alle Züge des Nahverkehrs sind mit Mehrzweckabteilen ausgestattet. Eine Radkarte kostet auch hier 5,50 pro Rad und Tag. In Sachsen-Anhalt ist in allen Zügen des Nahverkehrs eine kostenfreie Fahrradmitnahme im Rahmen vorhandener Kapazitäten möglich.
Für Nordrhein-Westfalen gilt, dass bei Überschreiten der Verkehrsverbünde Rhein-Ruhr, Rhein/Lippe, Rhein-Sieg, Münsterland, Aachen, OWL, Paderborn-Höxter oder Westfalen-Süd, eine Fahrradgebühr von 4,70 Euro pro Rad und Geltungstag zu zahlen ist.
Für Rheinland / Pfalz gilt eine kostenlose Fahrradmitnahme, solange es die Kapazitäten erlauben. Jedoch vor 9 Uhr sind 5,50 Euro zu zahlen. In Hessen gelten unterschiedliche Regelungen. So kann die Fahrradmitnahme im Berufsverkehr zeitweise gänzlich gesperrt und zu bestimmten Zeiten kostenlos sein.
Bayern verfügt über Mehrzweckabteile, die sichtlich gekennzeichnet sind. Es gibt allerdings keine Mitnahmegarantie. Eine Fahrradtageskarte kostet 5,50 Euro. Eltern oder Großeltern mit gültiger Tageskarte können beliebig viele Enkel oder Kinder ihr Fahrrad mitnehmen.
Generell gilt in Baden-Württemberg die kostenlose Mitnahme tagsüber, jedoch nicht zwischen 6 und 9 Uhr. Die einzelnen Verbünde haben zusätzlich unterschiedliche Regelungen.
Im Saarland gilt ab 9 Uhr die kostenfreie Mitnahme. Vor 9 Uhr wird ein Betrag von 5,50 Euro fällig. In Niedersachsen und Bremen gibt es unterschiedliche Festlegungen. Allgemein gibt es Tageskarten für 4,50 Euro. In Sachsen gilt die Fahrradkarte für 5,50 Euro als Tageskarte. Sie kann für Regional-Express, Regionalbahnen und S-Bahnen eingesetzt werden.
In Mittelsachsen und Vogtland ist die Fahrradmitnahme kostenlos. Für Thüringen gilt in allen Nahverkehrszügen der DB die Kostenfreiheit für die Fahrradmitnahme im Rahmen vorhandener Kapazität.
In Hamburg ist ganztägig auf allen Strecken der U-, S- und A-Bahnen sowie der Buslinien außerhalb der Spitzenzeiten kostenfrei. In den Spitzenzeiten sind 3,50 Euro zu entrichten. Auf der Elbfähre ist die Mitnahme ganztägig kostenlos.
Was gilt für den Transport im Fernverkehr?
Demontierte und komplett verpackte Fahrräder sowie zusammengeklappte Falträder (auch unverpackt) können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, wenn sie sicher unter dem Sitz oder auf den Gepäckträger über den Sieg verstaut werden können. Hier muss natürlich eine gewisse Größe eingehalten werden, damit sie nicht sperrig überhängen.
Ansonsten muss eine Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung eingelöst werden, die für Fernverkehrszüge EC, EN, D auf innerdeutschen Strecken gilt und 9 Euro kostet.
In ICE-Zügen ist eine Mitnahme generell nicht möglich mit Ausnahme von Handgepäck. Den Fahrradwagen für den jeweiligen Zug findet man am Wagenstandsanzeiger am Bahnsteig.
3. Was gilt für den Transport im Flugzeug?
Theoretisch sollte das Rad so gut wie möglich verpackt werden, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist. In den Gepäckklappen über den Sitzen kann man sicher nicht ein geklapptes Rad unterbringen können.
Die Vorschriften und Preise sind von Airline zu Airline verschieden. Wenn in der Economy Class das Handgepäck maximal 8 kg wiegen darf, kann man kein Klapprad von 11 kg mit sich im Handgepäck führen. Man muss sich genau erkundigen. Das heißt, es muss alles gut verpackt und angemeldet werden.
Air Berlin: Kurzstrecke 50 Euro, Langstrecke 75 Euro, Lenker parallel zum Rahmen, Pedale ab, in Hülle packen
Air France: behält sich die Mitnahme bis kurz vor dem Flug vor, daher ungeeignet
Air Mauritius: pro Strecke 20 Euro, Luft aus den Reifen, keine Garantie
Emirates: 30 kg Freigepäck, Luft aus Reifen, daher kostenlos, keine Garantie
Etihad: 10 kg Extrafreigepäck, innerhalb 30 kg kein Aufpreis, Luft aus Reifen, keine Garantie
Germanwings: 40 – 50 Euro pro Fahrrad, Verpackung gefordert mit Kartoon und Kabelbinder, Lenker eingedreht, mit Luftpolsterfolie sichern, Pedale demontiert, Luft aus den Reifen lassen, keine Garantie
IranAir: Fahrrad frei,
Air Serbia: Mitnahme 55 Euro, maximal 30 kg Gepäck, 8 kg Handgepäck, Lenker parallel zum Rahmen, Pedale ab, Luft aus den Reifen, möglichst Pappe am Schaltwerk und an den empfindlichen Halterungen am Lenker, Luftpolsterfolie um Rahmenrohre und Sattel
KLM: Fahrradmitnahme 55 Euro pro Strecke, gefordert wird Lenker quer, Pedale ab, Luft aus den Reifen, Verpackung in Folien
LAN TAM: Freigepäck 23 kg, Verpackung in Kiste wird gefordert,
Oman Air: Radtransport kostenlos, max. Gepäck 35 kg
Ryanair: Fahrrad max. 30 kg, 60 Euro Mitnahme bei Vorabbuchung, Verpackung in Karton oder Tasche, keine Garantie, Luft aus den Reifen
SAS: 35 Euro Mitnahmen, teilweise kostenlos, Verpackung in Plastikbeutel oder Kiste, Vorderrad abmontiert, Pedale ab, Lenker seitlich stellen,
Swiss: Verpackung in Luftpolsterfolie oder Karton, 70 Euro Mitnahme,
TAP Portugal: Lenker querstellen, Pedale abbauen, 50 Euro Mitnahmegebühr
Türkisch Airlines THY: 30 Euro auf Strecke D-Türkei, 60 Euro D-Nahost, 90 Euro sonst,
Ukraine International: Verpackung mit Plastiksäcken, 30 Euro Mitnahme