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Was der TÜV zum Träger sagt – ein Überblick

tuev-suedDie Technischen Überwachungsvereine, die unter der Abkürzung TÜV bekannt sind, sind Prüforganisationen, die nicht nur Sicherheitskontrollen durchführen. Die Vereine bieten Prüfungen an, die durch staatliche Gesetze oder Anordnungen vorgesehen sind, damit das Fahrzeug im Straßenverkehr verwendbar ist. Am bekanntesten ist sicherlich die Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge, die viele Menschen umgangssprachlich ebenfalls als „TÜV“ bezeichnen.

Die TÜV-Gesellschaften sind zumeist in einer der drei großen Holdings organisiert. Neben dem TÜV Süd existiert der TÜV Rheinland. Eine weitere bedeutende Holding ist der TÜV Nord, die sich nicht nur um das Fahrerlaubniswesen kümmern. Die Gruppen prüfen auch Produkte, indem Untersuchungen vorgenommen werden, durch die unter anderem die Sicherheit getestet wird. Außerdem informieren die TÜV-Holdings über Produktsicherheit und juristische Vorschriften, die während der Nutzung zu beachten sind.

Die TÜV-Holdings haben sich in der jüngeren Vergangenheit auch zu Wort gemeldet, um die Entwicklung von Fahrradträgern zu begleiten, die immer beliebter werden. Die Gesellschaften geben Tipps und Hinweise, die zum sicheren Betrieb der Konstruktionen führen sollen. Sie weisen zudem auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin, die beim Gebrauch der Transportsysteme zu berücksichtigen sind. Wir informieren daher in diesem Überblick über die Hinweise der TÜV-Gesellschaften, die den Ankauf und die Nutzung eines Fahrradträgers erleichtern können.

Hinweise vom TÜV Nord

Der TÜV Nord hat vor einiger Zeit eine ausführliche Erklärung veröffentlicht, in denen die Organisation sich mit unterschiedlichen Trägern befasste, die dem Transport von Bikes dienen. Die Experten wiesen darauf hin, dass Nutzer unbedingt auf das maximale Gesamtgewicht achten müssen, welches nicht überschritten werden sollte. Dabei hilft ein Blick in den Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben enthält. Bei einem Dachträger, der zum Transport von Fahrrädern angebracht werden soll, muss vorab die Dachlast berücksichtigt werden, die das Fahrzeug verträgt. Falls der Träger aber am Heck oder an der Kupplung befestigt wird, muss das Gewicht des Automobils vom zulässigen Gesamtgewicht abgezogen werden. Die sich ergebende Differenz darf das Gewicht von Trägern, Bikes und etwaigem Gepäck nicht überschreiten.

tuev-nordAls Faustegel gilt, dass durch eine Gepäckträger und zwei handelsüblichen City-Bikes ein Gesamtgewicht von etwa 50 Kilogramm entsteht. Beim Transport von Elektro-Fahrrädern ist besondere Vorsicht geboten, weil die Räder zumeist wesentlich schwerer sind. Die elektrischen Bikes können alleine schon 25 Kilogramm wiegen. Im Zweifel sollten Nutzer also ganz genau überdenken, ob das Gewicht durch den Träger verkraftet wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Räder von der Konstruktion rutschen, weil sie zu schwer zum Transport sind.

Der TÜV-Nord hat einen weiteren Tipp, den Nutzer von Fahrradträgern unbedingt beherzigen sollten. Er weist darauf hin, dass der Träger und die Räder während der Fahrten regelmäßig kontrolliert werden müssen. Der Fahrer ist zu dieser Kontrolle verpflichtet. In einem Schadensfall kann der Nutzer des Trägers sogar haftbar gemacht werden, wenn eine unsachgemäße Verwendung oder eine falsche Montage nachgewiesen wird. Dann haften Hersteller oder Verkäufer nicht für die Schäden, die der Fahrradträger verursacht hat.

Durch den Fahrradträger werden die Fahreigenschaften von Automobilen beeinflusst. Aus diesem Grund rät der TÜV-Nord zu einer maximalen Geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern. Die Experten der Organisation weisen außerdem darauf hin, dass ruckartige Fahr- und Bremsmanöver vermieden werden sollten. Nutzer müssen zudem beachten, dass sich das Fahrzeug durch die Fahrradträger verlängern oder erhöhen kann. Bei den Heckträgern besteht die Möglichkeit, dass Assistenzsysteme zum Einparken nicht mehr richtig funktionieren.

Manchmal verwenden Nutzer von Fahrradträgern, die am Heck oder an der Kupplung fixiert werden, selbstgebastelte Kennzeichen aus Pappe, die als Notlösung dienen, weil die Kennung des Fahrzeugs verdeckt ist. Der TÜV-Nord weist aus diesem Grund darauf hin, dass es klare Vorgaben durch den Gesetzgeber gibt, die derartige Schilder nicht zulassen. Schließlich schreibt er in der Zulassungsverordnung für Fahrzeuge vor, dass das rückwärtige Kennzeichnen wiederholt werden muss, wenn es durch einen Träger verdeckt wird.

Das Wiederholungszeichen muss dem Kennzeichen entsprechen, das verdeckt ist. Die schwarze Schrift auf weißem Grund ist vorgeschrieben. Das Kennzeichen muss zudem reflektierend und beleuchtet sein. Nur die Plakette wird beim Wiederholungskennzeichen nicht benötigt. Wer trotzdem zum Stift und zur Pappe greift, riskiert eine Strafte. Verstöße gegen die Regelungen werden schließlich mit einem Buß- oder Verwarngeld geahndet.

Tipps vom TÜV Süd und vom TÜV Rheinland

tuev-rheinlandDer TÜV Süd, der bereits vor 150 Jahren entstand, hat ebenfalls Erklärungen publiziert, die sich mit Fahrradträgern befassen. Die Institution gibt wichtige Hinweise, durch die eine sichere Nutzung der Transportsysteme ermöglicht wird. So weisen die Experten darauf hin, dass nach einer ersten Montage eine kurze Probefahrt durchgeführt werden sollte, um ein Gefühl für das veränderte Lenk- und Bremsverhalten zu bekommen. Vor der eigentlichen Reise sollten zudem die Befestigungen kontrolliert werden, durch die die Bikes mit dem Träger verbunden sind.

Die drei Bauarten des Fahrradträgers werden durch den TÜV Süd eingeordnet. Die Kupplungsträger werden von den Experten vom TÜV als „Universaltalent“ bezeichnet, die ein schnelles Beladen ermöglichen. Zudem ist oftmals der Transport von schweren E-Bikes möglich. Die Dachträger werden von den TÜV-Fachleuten als kostengünstige Alternativen beschrieben, die zudem eine freie Sicht bieten. Allerdings erfordert das Anbringen der Fahrräder manchmal Kraft. Die Heckklappenträger sind für den TÜV vor allem durch den niedrigen Preis attraktiv, durch die allerdings die Sicht beeinträchtigt werden kann.

Der TÜV Rheinland klärt ebenfalls über die unterschiedlichen Bauweisen des Fahrradträgers auf. Die Holding empfiehlt vor allem Träger, die per Anhängerkupplung am Fahrzeug fixiert werden. Diese würden „Sicherheit und Komfort“ bieten, weil eine einfache Beladung möglich ist. Das Risiko von Schäden am Fahrzeug sei geringer als bei anderen Transportsystemen, durch die Kratzer entstehen können. Außerdem sei das Fahrzeug nicht so starken Belastungen ausgesetzt, weil keine Scharniere in den Rahmen eingebracht werden müssen, was bei anderen Trägern der Fall ist.

Weitere Experten weisen darauf hin, dass sich Nutzer vor dem Kauf ausführlich informieren sollten. Produktberichte von Nutzern zeugen von den praktischen Erfahrungen, die mit dem jeweiligen Fahrradträger gesammelt wurden. Rezensionen von unabhängigen Fachleuten klären über die Vor- und Nachteile der Transportsysteme auf. Indem Sie sich ein eigenes Bild machen, reduzieren Sie nicht nur die Gefahr eines Fehlkaufs. Sie können auch ein Transportsystem erwerben, das sich sehr sicher verwenden lässt. Auf dieser Internetseite finden Sie Rezensionen, die nach ausführlichen Analysen von unterschiedlichen Fahrradträgern entstanden sind.

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